FDP Aargau begrüsst Revision des Gebührenrechts – Justierungen notwendig: Überwiesene Vorstösse sind vollständig umzusetzen

Mit der geplanten Revision des Gebührenrechts setzt der Regierungsrat ein überwiesenes Postulat der FDP-Fraktion aus dem Jahr 2011 (!) um. Aus Sicht der FDP Aargau diese Revision richtig und überfällig. Die meisten der geplanten Änderungen gehen in die richtige Richtung, in drei Punkten verlangt die FDP jedoch grundsätzliche Anpassungen. Einerseits ist die Überdeckung im Aufgabenbereich Verkehrszulassung vollständig zu reduzieren, so dass der Bereich selbsttragend ist, aber nicht mehr. Zum zweiten lehnt die FDP einen Paradigmenwechsel dahingehend ab, dass künftig eine Leistung grundsätzlich «entgeltlich» sein soll. Die bisherige Grundhaltung, dass der Gesetzgeber im Einzelfall entscheidet, welche Leistungen «entgeltlich» sind hat sich bewährt und schützt vor Behördenwillkür. Und drittens wird das Postulat nicht vollständig umgesetzt – dies ist zu korrigieren.

Das aargauische Gebührenrecht ist historisch gewachsen und entsprechend in der jetzigen Form unstrukturiert. Eine Gesamtrevision wurde von der FDP-Fraktion schon vor zehn Jahren gefordert (Postulat 11.51) und von der Regierung mit wechselnden Begründungen immer wieder verschoben. Derzeit gibt es diverse Bestimmungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe. Eine einheitliche Methode zur Festlegung und Berechnung der einzelnen Gebühren besteht bisher nicht. Das soll und muss sich ändern. Hierfür muss auch die teuerungsbereinigte Senkung gemäss überwiesenem Postulat berücksichtigt werden.

Senkung der Strassenverkehrsamtgebühren als ewige Pendenz

Noch länger steht der Grossratsbeschluss für eine Senkung der Gebühren des Strassenverkehrsamts im Raum (Aufgabenbereich 215 «Verkehrszulassung» im Aufgaben- und Finanzplan des Kantons) – seit über 16 Jahren (Postulat Roger Fricker, SVP, 05.85). Die Anpassung in diesem Bereich wird von der FDP mit Nachdruck unterstützt, jedoch in weitergehender Form als nun vorgeschlagen. Die Überdeckung im Aufgabenbereich Verkehrszulassung sollte nicht nur teilweise sondern auf null reduziert werden. Es gibt keine Legitimation für die übermässige Schröpfung der Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich.

Gebühren generell im Auge behalten

Der vorliegende Gesetzesvorschlag betrifft einzig die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren. Nicht berücksichtigt wie Konzessionsgebühren, Gewässernutzungsgebühren, Gemengesteuern (z.B. Grundbuchabgaben), Gebühren von Gemeinden und Bund und div. weitere Gebühren. Die FDP fordert, dass die Verhältnismässigkeit und der Zweck von Gebühren regelmässig überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Es darf grundsätzlich auch eine politisch gewollte Unterdeckung bei der Gebührengestaltung möglich werden, beispielsweise bei der Vermietung von kulturellen Räumlichkeiten oder Sportanlagen. Abgelehnt wird von der FDP der vorgeschlagene Paradigmenwechsel hin zu einer grundsätzlichen Entgeltungspflicht. Dies öffnet der Behördenwillkür Tür und Tor und ist eines demokratischen Staates unwürdig. Gebühren müssen weiterhin vom Gesetzgeber beschlossen werden, ansonsten gilt die Unentgeltlichkeit.

Bernhard Scholl, Grossrat, Ressortleiter Finanzen:
«Die Revision des Gebührenrechts ist überfällig und die Umsetzung eines FDP-Vorstosses, der vor zehn Jahren vom Grossen Rat überwiesen wurde. Die Stossrichtung stimmt in den meisten Bereichen. Jedoch verlangen wir eine vollständige Umsetzung unseres überwiesenen Postulates und damit auch eine teuerungsbereinigte Gebührensenkung! Seitens FDP werden wir die diversen Arten von Gebühren weiterhin kritisch beobachten und wo nötig weitere Anpassungen oder Abschaffungen von nicht gerechtfertigten Abgaben fordern.»

→ Anhörungsantwort FDP.Die Liberalen Aargau (Fragebogen)

 

Weitere Auskünfte:

Dr. Bernhard Scholl, Grossrat, Ressortleiter Finanzen, Tel. 079 698 83 07
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78